Geringfügig Beschäftigte abrechnen: Minijob-Regeln 2026
Wer als Unternehmer geringfügig Beschäftigte einstellt, muss monatlich Lohnabrechnungen erstellen und Beiträge an die Minijob-Zentrale abführen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich. Dieser Leitfaden zeigt Arbeitgebern Schritt für Schritt, was bei der Minijob-Abrechnung zu beachten ist: von der Anmeldung über die Pflichtangaben in der Lohnabrechnung bis zur Abgabenübersicht … Weiterlesen …