Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC FInance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.
Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC FInance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.

Buchhaltung für Kleinunternehmer: So bleibt es einfach

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Max Benz

Gründer von geschaeftskonto.io

Zuletzt aktualisiert: 17.06.2026

Als Kleinunternehmer gehört Buchhaltung zum Alltag – aber sie muss nicht kompliziert sein. Wer die Grundregeln kennt, kommt mit wenig Aufwand aus und bleibt beim Finanzamt auf der sicheren Seite. Dieser Leitfaden erklärt, was Pflicht ist, was hilft und wie du deine Buchhaltung dauerhaft einfach hältst.

Wer gilt als Kleinunternehmer?

Der Begriff „Kleinunternehmer“ ist steuerrechtlich definiert und bezieht sich auf die Umsatzsteuer. Wer als Kleinunternehmer gilt, berechnet auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer und muss keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Voraussetzung nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG):

  • Umsatz im Vorjahr: höchstens 25.000 Euro (seit 01.01.2025 – vorher 22.000 Euro)
  • Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich höchstens 100.000 Euro

Die Grenze wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 (vormals Wachstumschancengesetz) angehoben. Wer 2024 noch unter 22.000 Euro Umsatz lag und 2025 unter 100.000 Euro bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung weiterhin nutzen.

Wichtig: Kleinunternehmer gibt es bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Die Kleinunternehmerregelung ist ein umsatzsteuerliches Konzept – sie sagt nichts darüber aus, ob jemand buchführungspflichtig ist oder welche anderen Steuerpflichten gelten.

Wer kann Kleinunternehmer sein?

  • Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Journalisten, Designer, IT-Berater etc.)
  • Einzelunternehmer mit Kleingewerbe
  • Neugründer im ersten Geschäftsjahr (Prognose muss unter 25.000 Euro liegen)
  • Gesellschafter einer GbR (die GbR als Ganzes muss die Grenze einhalten)

Ist Buchhaltung für Kleinunternehmer Pflicht?

Nein – Kleinunternehmer sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig. Das bedeutet: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine doppelte Buchführung zu betreiben oder eine Bilanz zu erstellen.

Die Buchführungspflicht entsteht erst, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden:

Gewerbetreibende (Kaufleute nach HGB):

  • Umsatz über 800.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, oder
  • Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren

Freiberufler:

  • Grundsätzlich nie buchführungspflichtig, unabhängig vom Umsatz

Für alle, die unter diesen Grenzen bleiben, reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Buchhaltungsform aus. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.

Trotzdem gibt es Aufzeichnungspflichten, die Kleinunternehmer einhalten müssen:

  • Belege aufbewahren (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge)
  • Einnahmen und Ausgaben erfassen
  • EÜR als Anlage zur Einkommenssteuererklärung abgeben
  • Rechnungen mit gesetzlichen Pflichtangaben ausstellen

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Kleinunternehmer

Die EÜR ist die einfachste gesetzlich anerkannte Buchhaltungsform: Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. Keine Bilanz, kein Soll/Haben, keine Buchungssätze.

So funktioniert die EÜR:

Alle Einnahmen und Ausgaben werden chronologisch erfasst. Am Jahresende wird der Gewinn (oder Verlust) ermittelt, indem alle Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen werden.

Einnahmen eines Kleinunternehmers:

  • Zahlungseingänge von Kunden (Rechnungsbeträge)
  • Erlöse aus dem Verkauf von Betriebsvermögen
  • Zinsen auf Geschäftskonten

Abzugsfähige Betriebsausgaben:

  • Büromaterial, Software, Hardware
  • Fahrtkosten (0,30 Euro pro Kilometer oder Fahrzeugkosten)
  • Telefonkosten (Geschäftsanteil)
  • Fortbildungskosten
  • Steuerberaterkosten
  • Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag, max. 1.260 Euro/Jahr)
  • Beiträge zu beruflichen Versicherungen

Wann muss die EÜR abgegeben werden?

Die EÜR ist eine Anlage zur Einkommenssteuererklärung. Fristen:

  • Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres (für 2025: 31.07.2026)
  • Mit Steuerberater: deutlich später möglich (bis Ende Februar des übernächsten Jahres)

Die EÜR wird heute elektronisch über das ELSTER-Portal beim Finanzamt eingereicht. Viele Buchhaltungsprogramme erstellen und übermitteln die EÜR automatisch.

EÜR vs. doppelte Buchführung im Vergleich:

KriteriumEÜR (Kleinunternehmer)Doppelte Buchführung (Bilanz)
Pflicht fürKleinunternehmer + kleine GewerbetreibendeKaufleute über Schwellenwerten
AufwandGeringHoch
AbschlussJahresabschluss EÜRBilanz + GuV
Geeignet fürUmsatz bis 800.000 EuroAlle Unternehmensformen
Software nötigEmpfehlenswertZwingend

Welche Buchhaltungsaufgaben hat ein Kleinunternehmer?

Belege sammeln und aufbewahren

Die wichtigste Buchhaltungsaufgabe: Alle Belege vollständig aufbewahren. Dazu zählen:

  • Eingangsrechnungen (Lieferanten, Dienstleister)
  • Ausgangsrechnungen (eigene Rechnungen an Kunden)
  • Kontoauszüge
  • Quittungen und Kassenzettel
  • Verträge und Auftragsbestätigungen
  • Geschäftliche E-Mails (soweit buchungsrelevant)

Aufbewahrungsfristen nach §147 Abgabenordnung (AO):

UnterlagenartAufbewahrungsfrist
Bücher und Aufzeichnungen, Buchungsbelege10 Jahre
Handelsbriefe, Geschäftsbriefe (empfangen + gesendet)6 Jahre
Lohnunterlagen6 Jahre
Verträge, Gewährleistungsunterlagen6 Jahre

Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Ein Buchungsbeleg aus 2025 muss also bis mindestens Ende 2035 aufbewahrt werden.

Digital oder Papier? Beides ist erlaubt, solange die Belege jederzeit lesbar und abrufbar sind. Digitale Archivierung ist praktischer und spart Platz – muss aber GoBD-konform erfolgen (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenzugriffs). Wichtig: Papierbelege nach dem Einscannen nicht einfach wegwerfen – erst prüfen ob das jeweilige Finanzamt das akzeptiert.

Rechnungen korrekt ausstellen

Als Kleinunternehmer musst du deinen Kunden korrekte Rechnungen ausstellen. Fehlen Pflichtangaben, kann der Kunde keine Vorsteuer abziehen – und das Finanzamt kann Rückfragen stellen.

Pflichtangaben auf Kleinunternehmer-Rechnungen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Ausstellers
  • Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Ausstellers
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer (fortlaufend und eindeutig)
  • Menge und Art der gelieferten Waren oder Dienstleistungen
  • Zeitraum der Leistungserbringung
  • Rechnungsbetrag (Brutto = Netto, da keine USt)
  • Hinweis auf Steuerfreiheit: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“

Kleine Rechnungen unter 250 Euro (Kleinbetragsrechnungen) benötigen weniger Angaben – aber den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung solltest du immer einfügen.

Hinweis zu E-Invoicing: Seit dem 01.01.2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen. Die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen gilt für B2B-Transaktionen gestaffelt ab 2027. Wer früh umstellt, vereinfacht sich die Prozesse langfristig.

Steuererklärungen abgeben

Als Kleinunternehmer gibt es verschiedene Steuerpflichten:

Einkommensteuer:

  • Immer fällig (auf deinen Gewinn aus der EÜR)
  • EÜR als Anlage G (Gewerbetreibende) oder Anlage S (Freiberufler)
  • Frist: 31. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater)

Gewerbesteuer:

  • Nur für Gewerbetreibende (nicht für Freiberufler)
  • Freibetrag: 24.500 Euro (natürliche Personen)
  • Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt keine Gewerbesteuer

Umsatzsteuer:

  • Kleinunternehmer sind befreit – keine USt-Voranmeldung, keine USt-Jahreserklärung
  • Kein Vorsteuerabzug möglich (ist das Gegenstück zur Steuerfreiheit)

7 Tipps für eine einfache Buchhaltung als Kleinunternehmer

1. Geschäftskonto eröffnen

Der wichtigste erste Schritt: ein separates Geschäftskonto. Private und geschäftliche Finanzen zu trennen ist zwar für Kleinunternehmer nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben – aber in der Praxis unverzichtbar.

Mit einem eigenen Geschäftskonto:

  • Siehst du auf einen Blick, was rein- und rausgeht
  • Kannst du Kontoauszüge direkt in die Buchhaltungssoftware importieren
  • Hast du bei Betriebsprüfungen saubere Nachweise
  • Sparst du viele Stunden manueller Zuordnung

Für Kleinunternehmer gibt es kostenlose oder sehr günstige Geschäftskonten, die speziell auf Freiberufler und Kleingewerbetreibende zugeschnitten sind. Ein gutes Geschäftskonto für Kleingewerbe bietet außerdem oft eine direkte Schnittstelle zu Buchhaltungsprogrammen.

2. Belege sofort digital erfassen

Papierbelege stapeln sich – und irgendwann fehlt einer. Besser: Belege sofort nach Eingang digital erfassen.

Möglichkeiten:

  • Smartphone-App des Buchhaltungsprogramms (Foto machen, automatisch kategorisiert)
  • E-Mail-Eingang: Rechnungen direkt als PDF speichern und archivieren
  • Bankkonto-Import: Kontoauszüge per HBCI/FinTS importieren (automatische Zuordnung)

Wer jeden Beleg direkt nach Eingang erfasst, hat am Jahresende fast keine Buchhaltungsarbeit mehr.

3. Buchhaltungssoftware nutzen

Ein Tabellenkalkulationsprogramm reicht am Anfang – aber es skaliert schlecht. Buchhaltungssoftware nimmt viele manuelle Schritte ab.

Typische Funktionen:

  • Rechnungserstellung mit Pflichtangaben (inkl. Kleinunternehmer-Hinweis)
  • Automatischer Kontoauszugs-Import
  • EÜR-Erstellung und ELSTER-Übermittlung
  • Belegarchiv (GoBD-konform)
  • DATEV-Schnittstelle für Steuerberater

Marktübersicht für Kleinunternehmer (Stand 2025):

SoftwareEinstiegspaketBesonderheit
lexofficeab 7,90 Euro/MonatSehr benutzerfreundlich
sevDeskab 14,90 Euro/MonatStarke App, DATEV-Export
FastBillab 12,00 Euro/MonatGut für Freiberufler
Papierkramab 5,00 Euro/MonatGünstigstes Einstiegsangebot

Wer mit einem Steuerberater zusammenarbeitet, sollte eine Software mit DATEV-Schnittstelle wählen. Dann können Belege direkt digital übergeben werden.

4. Steuerfristen einhalten

Verpasste Fristen kosten Geld (Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge). Diese Fristen sollte jeder Kleinunternehmer kennen:

  • Einkommenssteuererklärung (inkl. EÜR): 31. Juli des Folgejahres
  • Mit Steuerberater: deutlich verlängerte Abgabefrist (bis Ende Februar des übernächsten Jahres)
  • Gewerbesteuererklärung (nur Gewerbetreibende): gleiche Fristen
  • Hinweis: Vorauszahlungen können festgesetzt werden – dafür Liquidität einplanen

Tipp: Fristen als Kalendertermin mit Vorlaufzeit (mindestens 4 Wochen) anlegen. Wer mit Buchhaltungssoftware arbeitet, wird oft automatisch erinnert.

5. Einnahmen und Ausgaben kategorisieren

Ordentliche Kategorisierung spart Zeit bei der EÜR und hilft, Steuersparpotenziale zu erkennen. Sinnvolle Kategorien für Kleinunternehmer:

  • Umsatzerlöse (Einnahmen aus Haupttätigkeit)
  • Büro- und Verwaltungskosten
  • Fahrtkosten und Reisekosten
  • Telefon und Internet (Geschäftsanteil)
  • Fortbildung und Fachliteratur
  • Software und Abonnements
  • Steuerberatung
  • Homeoffice (Pauschale oder tatsächliche Kosten)

Je detaillierter die Kategorisierung, desto einfacher ist die EÜR am Jahresende.

6. Umsatzgrenzen im Blick behalten

Die Kleinunternehmerregelung gilt nur bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz. Wer die Grenze überschreitet, wechselt automatisch in die Regelbesteuerung – mit erheblichen Konsequenzen:

  • Umsatzsteuer muss auf künftigen Rechnungen ausgewiesen werden
  • Monatliche USt-Voranmeldungen werden fällig
  • Jahres-Umsatzsteuererklärung kommt hinzu
  • Kunden mit Vorsteuerabzugsberechtigung profitieren dann vom USt-Ausweis

Überwache deinen Umsatz monatlich. Zeichnet sich ab, dass du die 25.000-Euro-Grenze überschreiten wirst, melde dich frühzeitig beim Finanzamt und bereite den Wechsel vor – das vermeidet Probleme und Nachzahlungen.

7. Steuerberater hinzuziehen – wann es sich lohnt

Ein Steuerberater ist kein Luxus, sondern oft eine Investition. Wann er sich lohnt:

  • Bei der ersten EÜR (Fehler vermeiden, Abzüge optimieren)
  • Bei gemischter Nutzung (Homeoffice, Firmenwagen, private Nutzung von Geräten)
  • Bei mehreren Einkommensarten (Anstellung + Selbstständigkeit)
  • Wenn der Umsatz sich der 25.000-Euro-Grenze nähert
  • Wenn du dir unsicher bist, was absetzbar ist

Kosten für Kleinunternehmer: Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für einfache Fälle mit EÜR und Einkommenssteuererklärung sind Kosten von 500 bis 1.500 Euro pro Jahr realistisch. Laufende Buchhaltungsbetreuung (monatlich) kostet 50 bis 150 Euro.

Steuerberatungskosten sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.

Buchhaltung selbst machen oder Steuerberater beauftragen?

Beide Optionen haben ihre Berechtigung. Die Entscheidung hängt von Komplexität, Zeit und Budget ab.

KriteriumSelbst machenSoftware nutzenSteuerberater
Monatliche Kosten~0 Euro (nur Zeit)5-25 Euro50-150 Euro
Zeitaufwand pro MonatHoch (4-8 Stunden)Mittel (1-2 Stunden)Gering (unter 1 Stunde)
FehlerrisikoHochGeringSehr gering
SteuersparoptimierungGeringMittelHoch
ELSTER-ÜbermittlungManuellAutomatischKomplett übernommen
Empfohlen fürSehr einfache Fälle, EinsteigerDie meisten KleinunternehmerKomplexere Situationen

Empfehlung: Die meisten Kleinunternehmer fahren am besten mit einer kombinierten Lösung: Buchhaltungssoftware für die laufende Erfassung + Steuerberater einmal jährlich für die Steuererklärung und EÜR-Prüfung. Das spart Kosten und minimiert Fehler.

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Häufige Fragen zur Buchhaltung für Kleinunternehmer

Fazit: Buchhaltung als Kleinunternehmer muss nicht schwer sein

Die gute Nachricht: Als Kleinunternehmer in Deutschland hast du vergleichsweise wenig Buchhaltungspflichten. Keine doppelte Buchführung, keine Bilanz, keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Was wirklich zählt:

  • Belege vollständig und fristgerecht aufbewahren (10 bzw. 6 Jahre)
  • Einnahmen und Ausgaben regelmäßig erfassen
  • Korrekte Rechnungen mit dem Hinweis auf §19 UStG ausstellen
  • EÜR pünktlich abgeben

Wer diese Grundregeln einhält, ein Geschäftskonto nutzt und auf eine einfache Buchhaltungssoftware setzt, hat die Steuerpflichten als Kleinunternehmer gut im Griff – und mehr Zeit für das eigentliche Geschäft.

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Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC FInance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.