Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.
Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.

Eigenbeleg erstellen: Vorlage und Praxistipps

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Max Benz

Gründer von geschaeftskonto.io

Zuletzt aktualisiert: 26.07.2026

Quittung weg. Kein Beleg erhalten. Zu spät gemerkt. Das kennen viele Selbstständige. Wer für eine betriebliche Ausgabe keinen Fremdbeleg mehr vorlegen kann, darf einen Eigenbeleg erstellen. Dieser selbst ausgestellte Ersatzbeleg ist die letzte legale Möglichkeit, eine Ausgabe gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Voraussetzung: Alle Pflichtangaben müssen vollständig eingetragen sein, und der Eigenbeleg darf wirklich nur dann eingesetzt werden, wenn kein Original mehr zu beschaffen ist.

Dieser Leitfaden erklärt, was ein Eigenbeleg ist, wann er erlaubt ist, welche Angaben er enthalten muss, wie man ihn Schritt für Schritt erstellt und worauf in typischen Situationen zu achten ist.

Was ist ein Eigenbeleg?

Ein Eigenbeleg ist ein selbst ausgestellter Buchungsbeleg, der einen fehlenden Fremdbeleg ersetzt. Grundlage ist der Buchhaltungsgrundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“: Jede betriebliche Ausgabe muss mit einem Dokument belegt sein. Der Eigenbeleg erfüllt diesen Grundsatz als Notlösung, wenn kein anderes Belegdokument mehr existiert.

In der Buchhaltung gilt folgende Rangfolge:

  • Originalbeleg (Quittung, Rechnung, Kassenbon) hat immer Vorrang
  • Kopie oder Duplikat des Originalbelegs ist die zweite Wahl
  • Eigenbeleg ist der letzte Ausweg, wenn die ersten beiden Optionen nicht mehr verfügbar sind

Ein Eigenbeleg ist kein reguläres Buchführungsinstrument. Das Finanzamt betrachtet ihn kritisch, besonders bei höheren Beträgen. Wer regelmäßig Eigenbelege einreicht, muss mit einer genaueren Prüfung rechnen. Als Notlösung ist er jedoch gesetzlich anerkannt.

Wann darf ich einen Eigenbeleg ausstellen?

Eigenbelege sind erlaubt, wenn eine betriebliche Ausgabe tatsächlich stattgefunden hat, aber kein Fremdbeleg mehr vorliegt. Häufige Auslöser:

  • Quittung verloren oder nicht mehr auffindbar
  • Kein Beleg erhalten (Automat, Trinkgeld, Marktstand)
  • Beleg unleserlich oder durch Feuchtigkeit beschädigt
  • Kleinbetrag in bar gezahlt, kein Kassenbon ausgestellt
  • Ausgabe in einer Situation ohne Belegpflicht (Parkuhr, Markteintrittsgeld, Trinkgeld)

Eigenbelege sind auch als interne Buchungsbelege zulässig, etwa bei Privatentnahmen oder Privateinlagen des Inhabers.

Eigenbeleg als interner Buchungsbeleg

Wenn Inhaber von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften Geld aus dem Betrieb entnehmen oder einzahlen, stellt niemand einen Fremdbeleg aus. Hier dokumentiert ein Eigenbeleg den Vorgang als interner Buchungsbeleg. Wichtig dabei: Eine Privatentnahme ist keine Betriebsausgabe. Der Eigenbeleg dient in diesem Fall nur der korrekten Buchführung, nicht dem Absetzen von Kosten.

Eigenbeleg erstellen: Schritt für Schritt

Das Erstellen eines Eigenbelegs dauert wenige Minuten. Wer die Schritte kennt, ist auf der sicheren Seite.

  1. Zeitpunkt wählen: Den Eigenbeleg so früh wie möglich nach dem Geschäftsvorfall erstellen. Wer Wochen wartet, hat Schwierigkeiten, den Vorgang glaubwürdig zu dokumentieren.
  2. Vorlage wählen: Eine Vorlage als Word-Datei oder PDF verwenden. Alternativ genügt ein einfaches Blatt Papier, solange alle Pflichtangaben enthalten sind.
  3. Pflichtangaben ausfüllen: Alle Felder vollständig und korrekt ausfüllen. Lücken im Beleg sind ein häufiger Ablehnungsgrund beim Finanzamt.
  4. Unterschreiben: Den Eigenbeleg mit vollem Namen und Datum unterzeichnen. Ohne Unterschrift fehlt ein zentrales Echtheitsmerkmal.
  5. Beweise beilegen: Ergänzende Nachweise beifügen, wenn verfügbar: Foto vom Preisaushang, Screenshot der Bestellbestätigung, Kontoauszug mit der entsprechenden Abbuchung oder ein Bild der Situation.
  6. Aufbewahren: Zusammen mit allen Zusatzbelegen zehn Jahre lang aufbewahren. Empfehlenswert ist eine GoBD-konforme Archivierung in einer Buchhaltungssoftware.

Was muss im Eigenbeleg stehen? (Pflichtangaben)

Damit das Finanzamt einen Eigenbeleg akzeptiert, müssen alle relevanten Felder vollständig und plausibel ausgefüllt sein. Die folgende Tabelle zeigt die acht Pflichtangaben mit Beispiel:

PflichtangabeInhaltBeispiel
Name und Anschrift des ZahlungsempfängersVollständiger Name und Adresse der Person oder des Unternehmens, die den Betrag erhalten hatMax Muster, Musterstraße 1, 10115 Berlin
Art der AusgabeGenaue Bezeichnung des Geschäftsvorfalls oder der LeistungTaxifahrt vom Bahnhof zum Messegelände
BetragGesamtbetrag brutto in Euro; kein separater Mehrwertsteuerausweis möglich18,50 EUR
Datum der AusgabeGenaues Datum, an dem die Ausgabe entstanden ist15.05.2026
AusstellungsdatumDatum, an dem der Eigenbeleg erstellt wurde16.05.2026
Laufende BelegnummerFortlaufende interne Nummer aus der BuchhaltungEB-2026-047
Begründung für fehlenden FremdbelegKurze Erklärung, warum kein Originalbeleg vorliegtTaxifahrer hat trotz Nachfrage keinen Beleg ausgestellt
Unterschrift des AusstellersHandschriftliche Unterschrift der erstellenden Person[Unterschrift]

Je höher der Betrag, desto vollständiger müssen alle Angaben sein. Eigenbelege über größere Summen sollten immer durch zusätzliche Beweise gestützt werden: Fotos, Kontoauszüge oder Zeugenangaben.

Eigenbeleg erstellen: Beispiele für typische Situationen

Wie ein Eigenbeleg konkret aussieht, hängt von der Situation ab. Fünf häufige Fälle mit konkreter Anleitung:

Eigenbeleg für eine Taxifahrt oder den ÖPNV

Viele Taxifahrer stellen auf Nachfrage keinen Beleg aus. Den Eigenbeleg direkt nach der Fahrt erstellen. Als Zahlungsempfänger den Fahrernamen oder das Taxiunternehmen eintragen, soweit bekannt. Ein Foto vom Taxischild oder der Fahrzeugnummer lässt sich gut als Anhang beilegen. Bei ÖPNV-Fahrten genügt ein Screenshot der digitalen Buchung zusammen mit einer kurzen Erklärung.

Eigenbeleg für Trinkgeld

Trinkgelder können als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn sie im geschäftlichen Kontext anfallen. Da Trinkgeld selten auf der Restaurantrechnung erscheint, ist ein separater Eigenbeleg nötig. Den Trinkgeldbetrag klar ausweisen, die Bewirtungsrechnung beilegen und den Geschäftsanlass vermerken.

Eigenbeleg für Parkgebühren oder Messebesuche

Bei Parkuhren ohne Quittungsfunktion oder bei kleinen Messen, die Eintrittsgeld in bar verlangen, einen Eigenbeleg direkt vor Ort oder kurz danach erstellen. Ein Foto vom Preisaushang oder ein Screenshot der Veranstaltungswebseite erhöhen die Beweiskraft erheblich.

Eigenbeleg beim Kauf auf Ebay oder Privatmarktplätzen

Wer Geschäftsausstattung gebraucht über Ebay Kleinanzeigen oder ähnliche Plattformen kauft, erhält oft keinen ordentlichen Beleg. Den Eigenbeleg mit Kaufdaten (Artikelbeschreibung, Preis, Verkäufername) ausfüllen. Kontoauszug oder PayPal-Beleg als Ergänzung hinzufügen. Screenshots der Angebotsseite oder der Kaufbestätigung helfen zusätzlich.

Eigenbeleg beim Restaurantbesuch mit unvollständigem Bewirtungsbeleg

Stellt ein Restaurant einen unvollständigen Bewirtungsbeleg aus, den vorhandenen Beleg aufbewahren und mit einem Eigenbeleg ergänzen. Der Eigenbeleg füllt die fehlenden Informationen: Anlass der Bewirtung, Namen und Funktionen der bewirteten Personen. Erst wenn beide Dokumente zusammen alle Anforderungen erfüllen, ist der Nachweis belastbar.

Kostenlose Eigenbeleg-Vorlage

Eine fertige Vorlage ist der einfachste Weg, einen Eigenbeleg korrekt zu erstellen. Kostenlose Word- und PDF-Vorlagen sind bei Lexware und Fuer-Gruender.de frei verfügbar.

Ein ausgefülltes Beispiel für eine Taxifahrt:

FeldInhalt
Beleg-Nr.EB-2026-047
Ausstellungsdatum16.05.2026
Datum der Ausgabe15.05.2026
ZahlungsempfängerTaxifahrer (Name unbekannt)
Betrag18,50 EUR
Art der AusgabeTaxifahrt, Berlin Hbf zum Messegelände Berlin
BegründungTaxifahrer hat trotz Nachfrage keinen Beleg ausgestellt
UnterschriftMax Mustermann, 16.05.2026

Wer regelmäßig Eigenbelege erstellt, sollte eine laufende Nummernliste führen. So lassen sich Lücken in der Belegnummerierung vermeiden, die bei einer Betriebsprüfung auffallen können.

Wie hoch darf ein Eigenbeleg sein?

Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für Eigenbelege. Theoretisch können auch größere Beträge mit einem Eigenbeleg belegt werden. In der Praxis gilt jedoch:

  • Bis 250 Euro: Das Finanzamt akzeptiert Eigenbelege bei plausiblen Angaben in der Regel ohne Rückfragen. Dieser Schwellenwert ergibt sich aus der Kleinbetragsregelung.
  • Zwischen 250 und 500 Euro: Eine ausführlichere Begründung und ergänzende Nachweise sind empfehlenswert. Das Finanzamt kann genauer nachfragen.
  • Über 500 Euro: Ohne überzeugende Belege (Kontoauszug, Fotos, Zeugenaussagen) ist die Anerkennung unsicher. Wenn möglich, besser eine Rechnungskopie beschaffen.

Die Faustregel: Je höher der Betrag, desto lückenloser muss die Dokumentation sein. Für alltägliche Kleinausgaben wie Parkgebühren oder Trinkgelder ist ein Eigenbeleg gut geeignet. Bei größeren Investitionen sollte man zuerst versuchen, einen Fremdbeleg zu beschaffen.

Kein Vorsteuerabzug bei Eigenbelegen

Eigenbelege berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Warum? Ein Eigenbeleg kommt nicht von einem anderen Unternehmen und enthält keinen gesonderten Umsatzsteuerausweis durch einen Dritten. Damit fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Mit einem Eigenbeleg lässt sich also nur der Nettobetrag als Betriebsausgabe absetzen und damit die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer senken. Die Umsatzsteuerlast bleibt unberührt. Wer die Vorsteuer benötigt, muss eine ordentliche Rechnung oder zumindest eine Rechnungskopie vom Anbieter anfordern.

Wie lange müssen Eigenbelege aufbewahrt werden?

Eigenbelege müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Aufbewahrungspflicht ergibt sich aus § 147 der Abgabenordnung (AO). Die Frist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Beleg ausgestellt wurde.

Empfehlungen für die Praxis:

  • Papierbelege nach Jahr und Belegnummer sortiert ablegen
  • Eigenbelege immer zusammen mit ergänzenden Nachweisen aufbewahren
  • Digitale Archivierung mit einer GoBD-konformen Buchhaltungssoftware spart Platz und erleichtert spätere Prüfungen
  • Digitale Scans von Papierbelegen gelten als GoBD-konform, solange das Original auf Anfrage nicht separat verlangt wird und der Scan unverändert gespeichert bleibt

Alles Wissenswerte zur digitalen Archivierung nach GoBD ist im Leitfaden Belege digital archivieren auf geschaeftskonto.io zusammengefasst.

Häufige Fehler beim Eigenbeleg und wie man sie vermeidet

  • Eigenbeleg zu spät erstellt: Ein Eigenbeleg, der erst Wochen nach dem Vorfall ausgestellt wurde, weckt beim Finanzamt sofort Misstrauen. Je zeitnäher, desto glaubwürdiger.
  • Pflichtangaben unvollständig: Fehlende Adresse des Zahlungsempfängers, keine Begründung, keine Unterschrift. Alle Felder müssen ausgefüllt sein.
  • Keine Begründung für den fehlenden Beleg: Das Finanzamt will wissen, warum kein Original vorliegt. Ohne konkrete Erklärung folgt eine Nachfrage.
  • Zu hohe Beträge ohne zusätzliche Nachweise: Eigenbelege über mehrere Hundert Euro ohne ergänzende Beweise sind ein klassischer Prüfungsauslöser.
  • Eigenbelege als Regelfall einsetzen: Wer Monat für Monat viele Eigenbelege einreicht, signalisiert dem Finanzamt ein systemisches Problem. Sie sollten wirklich die Ausnahme bleiben.

Häufige Fragen zum Eigenbeleg

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Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.