Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.
Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.

Umsatzsteuer-ID beantragen: Anleitung 2026

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Max Benz

Gründer von geschaeftskonto.io

Zuletzt aktualisiert: 10.08.2026

Wer mit anderen Unternehmen aus der EU Geschäfte macht, kommt an der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht vorbei. Vergeben wird sie vom Bundeszentralamt für Steuern, kostenlos und unabhängig von der regulären Steuernummer. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt stark davon ab, ob ein Unternehmen neu gegründet wird oder bereits eine Steuernummer besitzt, ein Punkt, an dem sich viele Ratgeber widersprechen. Dieser Beitrag zeigt, wer die Nummer braucht, wie die Beantragung online und schriftlich abläuft und was die Umsatzsteuer-ID von der Steuernummer und der privaten Steuer-ID unterscheidet.

Was ist die Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr)?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besteht in Deutschland aus dem Länderkürzel „DE“ gefolgt von neun Ziffern, zum Beispiel DE123456789, und identifiziert Unternehmen eindeutig im EU-Binnenmarkt. Vergeben wird sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), zusätzlich zur regulären Steuernummer des Finanzamts.

Gebraucht wird die Umsatzsteuer-ID vor allem für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen (B2B) innerhalb der EU sowie für das Reverse-Charge-Verfahren, wenn Leistungen von Anbietern aus dem EU-Ausland bezogen werden, etwa Cloud-Dienste oder Werbeanzeigen von Anbietern mit Sitz in Irland.

Wer braucht eine Umsatzsteuer-ID – und wer nicht?

Eine Umsatzsteuer-ID benötigt jedes Unternehmen, das grenzüberschreitende B2B-Geschäfte innerhalb der EU tätigt. Wer dagegen ausschließlich im Inland oder an Privatpersonen verkauft, ist nicht dazu verpflichtet.

Braucht eine Umsatzsteuer-ID:

  • Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen an Geschäftspartner in anderen EU-Ländern
  • Unternehmen, die Leistungen von EU-Anbietern im Reverse-Charge-Verfahren beziehen, etwa Cloud-Software oder Online-Werbung
  • Unternehmen, die über elektronische Marktplätze wie Amazon oder eBay verkaufen – seit dem 1. Juli 2021 verlangen die Plattformen die Umsatzsteuer-ID auch von Kleinunternehmern

Braucht in der Regel KEINE Umsatzsteuer-ID:

  • Unternehmen mit reinen B2C-Geschäften an Privatkunden innerhalb Deutschlands
  • Kleinunternehmer nach §19 UStG ohne EU-Auslandsgeschäft und ohne Verkauf über elektronische Marktplätze
  • Unternehmen, die ausschließlich im Inland tätig sind

Wichtig für Kleinunternehmer: Auch wer die Kleinunternehmerregelung nutzt und normalerweise keine Umsatzsteuer-ID benötigt, muss seit dem 1. Juli 2021 eine beantragen, sobald Waren über einen elektronischen Marktplatz verkauft werden. Die Plattformen verlangen die Nummer inzwischen unabhängig von der Unternehmensgröße.

Umsatzsteuer-ID, Steuernummer und Steuer-ID: Der Unterschied

Die Begriffe Umsatzsteuer-ID, Steuernummer und Steuer-ID werden häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Zwecke erfüllen und von unterschiedlichen Stellen vergeben werden.

NummerVergabestelleVerwendung
Steuer-ID (IdNr.)Bundeszentralamt für Steuern, einmalig pro PersonPersönliche Identifikation für die Einkommensteuer, gilt lebenslang für Privatpersonen
Steuernummerzuständiges FinanzamtNationale Steuererklärungen und Rechnungen für inländische Geschäfte
Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.)Bundeszentralamt für SteuernGrenzüberschreitende B2B-Geschäfte innerhalb der EU, Reverse-Charge, Rechnungen an EU-Geschäftspartner

Ein Unternehmen kann also gleichzeitig eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-ID besitzen, während die private Steuer-ID nur natürlichen Personen zugeordnet ist und mit der unternehmerischen Tätigkeit nichts zu tun hat.

Umsatzsteuer-ID beantragen: Schritt für Schritt

Ablaufdiagramm: Umsatzsteuer-ID beantragen fuer neue und bestehende Firmen bis zur Zustellung per Post
Neu gegruendete und bestehende Unternehmen nehmen unterschiedliche Wege, erhalten die Umsatzsteuer-ID am Ende aber beide per Post.

Die Umsatzsteuer-ID beantragen Sie auf einem von zwei Wegen: Neu gegründete Unternehmen beantragen sie über das Finanzamt, bestehende Unternehmen direkt beim Bundeszentralamt für Steuern. Welcher Weg zutrifft, hängt davon ab, ob bereits eine Steuernummer vorliegt.

Neue Firma: über den Steuerfragebogen beim Finanzamt

Bei einer Neugründung wird die Umsatzsteuer-ID direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt, den jedes neu gegründete Unternehmen beim zuständigen Finanzamt einreicht. Ein einfaches Ankreuzen des entsprechenden Feldes genügt. Das Finanzamt leitet die Daten anschließend an das Bundeszentralamt für Steuern weiter, sobald die reguläre Steuernummer vergeben wurde. Wie die Gewerbeanmeldung selbst abläuft und wann der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fällig wird, zeigt der Ratgeber Gewerbe anmelden.

Bestehende Firma: direkt beim BZSt (online oder schriftlich)

Unternehmen, die bereits eine Steuernummer besitzen, beantragen die Umsatzsteuer-ID direkt beim Bundeszentralamt für Steuern nach, entweder online oder schriftlich.

  • Online: Das offizielle Formular auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern ausfüllen. Benötigt werden Bundesland, zuständiges Finanzamt, Steuernummer, Firmenname und Kontaktdaten. Das Online-Portal ist zwischen 23 und 5 Uhr wegen Wartungsarbeiten nicht erreichbar.
  • Schriftlich: Ein formloses Schreiben mit Firmenname, Anschrift, zuständigem Finanzamt und Steuernummer per Post oder Fax an das Bundeszentralamt für Steuern, 66738 Saarlouis.

Für den Antrag werden in beiden Fällen folgende Angaben benötigt:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Zuständiges Finanzamt
  • Bereits vergebene Steuernummer
  • Rechtsform des Unternehmens

Die Mitteilung der Umsatzsteuer-ID erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich per Post an die Firmenadresse, unabhängig davon, auf welchem Weg der Antrag gestellt wurde.

Beispiel: Eine bereits laufende Grafikdesign-GmbH mit vorhandener Steuernummer stellt den Online-Antrag direkt beim BZSt, weil ein neuer Auftraggeber in den Niederlanden eine gültige Umsatzsteuer-ID verlangt. Die Nummer trifft nach rund zehn Tagen per Post ein. Ein neu gegründetes Einzelunternehmen dagegen kreuzt das entsprechende Feld im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an und muss zusätzlich abwarten, bis das Finanzamt die reguläre Steuernummer vergeben hat, insgesamt oft vier bis fünf Wochen bis zum Eintreffen der Umsatzsteuer-ID.

Bearbeitungszeit und Kosten der Umsatzsteuer-ID

Die Beantragung der Umsatzsteuer-ID ist kostenlos und dauert je nach Antragsweg wenige Tage bis zu sechs Wochen. Das Bundeszentralamt für Steuern erhebt keine Gebühr. Bei der Bearbeitungszeit widersprechen sich viele Quellen, weil sie unterschiedliche Antragswege vergleichen: Wer bereits eine Steuernummer besitzt und den Antrag direkt online beim BZSt stellt, erhält die Umsatzsteuer-ID meist innerhalb weniger Tage bis zu zwei Wochen. Bei einer Neugründung dauert es dagegen in der Regel zwei bis sechs Wochen, weil das Finanzamt zunächst die steuerliche Erfassung abschließen und die Steuernummer vergeben muss, bevor die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet werden.

Zieht sich die Bearbeitung deutlich länger hin als hier angegeben, lohnt sich zuerst ein Blick auf den eigenen Antragsweg: Neugründer sollten prüfen, ob der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung überhaupt schon beim Finanzamt eingegangen ist, da das BZSt erst nach Vergabe der Steuernummer tätig werden kann. Bestehende Unternehmen können beim BZSt telefonisch oder schriftlich den Bearbeitungsstand erfragen, sofern das Formular bereits mehrere Wochen zurückliegt.

Umsatzsteuer-ID im Impressum und beim Geschäftskonto

Nach §5 des Telemediengesetzes (TMG) muss die Umsatzsteuer-ID im Impressum jeder Website angegeben werden, sofern sie dem Unternehmen bereits vorliegt. Fehlt sie im Impressum, obwohl das Unternehmen bereits über eine Umsatzsteuer-ID verfügt, drohen kostenpflichtige Abmahnungen von Wettbewerbern oder spezialisierten Kanzleien.

Auch abseits des Impressums taucht die Nummer im Geschäftsalltag auf: Manche Banken fragen die Umsatzsteuer-ID bei der Eröffnung eines Geschäftskontos oder im Rahmen einer regelmäßigen KYC-Prüfung ab, insbesondere wenn ein Unternehmen international tätig ist oder regelmäßig Rechnungen an EU-Geschäftspartner stellt. Wer sein Geschäftskonto noch nicht eröffnet hat, findet im Ratgeber Geschäftskonto eröffnen eine Übersicht der nötigen Unterlagen.

Praktisch bedeutet das: Wer die Umsatzsteuer-ID bereits besitzt, sollte sie zusammen mit Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung griffbereit haben, sobald ein Geschäftskonto beantragt wird. Fehlt die Nummer noch, weil noch kein EU-Auslandsgeschäft ansteht, ist das kein Hindernis für die Kontoeröffnung. Sie lässt sich jederzeit nachträglich beantragen, sobald der erste grenzüberschreitende Auftrag ansteht.

Häufige Fragen zur Umsatzsteuer-ID

Wo finde ich meine eigene Umsatzsteuer-ID?

Deine eigene Umsatzsteuer-ID steht auf dem offiziellen Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, das nach der Vergabe per Post verschickt wird. Zusätzlich ist sie häufig im Impressum der eigenen Firmenwebsite hinterlegt, sofern diese bereits vorliegt.

Wie kann ich die Umsatzsteuer-ID eines Geschäftspartners prüfen?

Die Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-ID lässt sich über das Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern online überprüfen. Das ist wichtig, um sicherzustellen, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung tatsächlich steuerfrei abgerechnet werden darf.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID beantragen?

Nicht zwingend. Kleinunternehmer nach §19 UStG benötigen nur dann eine Umsatzsteuer-ID, wenn sie innergemeinschaftliche Geschäfte tätigen oder über einen elektronischen Marktplatz verkaufen. Reine Inlandsgeschäfte mit Privatkunden erfordern keine Umsatzsteuer-ID.

Warum nennen verschiedene Quellen unterschiedliche Bearbeitungszeiten?

Weil die Bearbeitungszeit vom Antragsweg abhängt. Bestehende Unternehmen, die online direkt beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen, erhalten die Nummer meist innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen. Bei Neugründungen dauert es länger, weil zuerst die Steuernummer über das Finanzamt vergeben werden muss, üblicherweise zwei bis sechs Wochen insgesamt.

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Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.