Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.
Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC Finance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.

Gewerbesteuer berechnen 2026: Freibetrag & Hebesatz

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Max Benz

Gründer von geschaeftskonto.io

Zuletzt aktualisiert: 06.08.2026

Die Gewerbesteuer berechnest du in vier Schritten: Gewerbeertrag ermitteln, Freibetrag abziehen, mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multiplizieren und das Ergebnis mit dem Hebesatz deiner Gemeinde malnehmen. Kurz gesagt: vier Schritte, ein Ergebnis. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt dabei ein Freibetrag von 24.500 Euro, für Kapitalgesellschaften nicht. Der Hebesatz liegt aktuell bei mindestens 200 Prozent und steigt ab 2027 auf einen gesetzlichen Mindestwert von 280 Prozent, eine Änderung, die viele Unternehmer noch nicht auf dem Schirm haben. Dieser Ratgeber zeigt dir die komplette Formel, ein durchgerechnetes Beispiel und alle Zahlen, die für 2026 gelten.

Was ist die Gewerbesteuer und wer muss sie zahlen?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Sie wird nicht vom Finanzamt, sondern von der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Jeder, der ein Gewerbe betreibt, ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig, egal ob als Einzelunternehmer, Personengesellschaft wie eine GbR oder OHG, oder als Kapitalgesellschaft wie eine GmbH.

Kapitalgesellschaften gelten dabei kraft Rechtsform immer als Gewerbebetrieb und zahlen Gewerbesteuer selbst dann, wenn sie in einem Jahr keinen Gewinn erwirtschaften. Das gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften entsteht die Pflicht erst, sobald tatsächlich ein Gewerbeertrag oberhalb des Freibetrags anfällt.

Nicht jeder, der selbstständig arbeitet, zahlt Gewerbesteuer. Ausgenommen sind:

  • Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater und andere klassische Katalogberufe
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Unternehmen, deren Gewerbeertrag unter dem geltenden Freibetrag bleibt

Wie berechnet man die Gewerbesteuer? Die Formel Schritt für Schritt

Infografik: Gewerbesteuer berechnen in vier Schritten, von Gewerbeertrag über Freibetrag und Steuermessbetrag bis zur Gewerbesteuer

Die Formel lautet: Gewerbesteuer gleich Gewerbeertrag, plus Hinzurechnungen, minus Kürzungen, minus Freibetrag, mal 3,5 Prozent, mal Hebesatz der Gemeinde. Jeder dieser Schritte baut auf dem vorherigen auf, und am Ende steht der Betrag, den du tatsächlich überweist.

So läuft die Berechnung konkret ab:

  1. Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, wie er auch für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer ermittelt wird.
  2. Hinzurechnungen nach Paragraf 8 GewStG kommen dazu, etwa ein Teil der gezahlten Zinsen oder Mieten.
  3. Kürzungen nach Paragraf 9 GewStG werden abgezogen, etwa ein Anteil des Einheitswerts von betrieblichem Grundbesitz.
  4. Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag, der auf volle 100 Euro nach unten abgerundet wird.
  5. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird jetzt der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen. Kapitalgesellschaften überspringen diesen Schritt.
  6. Der verbleibende Betrag, der maßgebende Gewerbeertrag, wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Das Ergebnis heißt Steuermessbetrag.
  7. Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis ist die festzusetzende Gewerbesteuer.

Die Steuermesszahl ist bundesweit einheitlich und liegt seit Jahren unverändert bei 3,5 Prozent nach Paragraf 11 GewStG. Damit ist der einzige Wert, der sich von Unternehmen zu Unternehmen wirklich unterscheidet, der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Gewerbesteuer-Freibetrag 2026: 24.500 Euro und wer ihn nutzen darf

24.500 Euro pro Jahr. So hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag. Anspruch darauf haben ausschließlich natürliche Personen als Einzelunternehmer und Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG. Für Vereine und vergleichbare Körperschaften gilt ein reduzierter Freibetrag von 5.000 Euro.

Kapitalgesellschaften wie eine GmbH, UG oder AG bekommen keinen Freibetrag. Bei ihnen fließt der komplette Gewerbeertrag ohne Abzug in die weitere Rechnung ein, selbst wenn er nur wenige Tausend Euro beträgt.

Liegt der Gewerbeertrag eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft unter 24.500 Euro, fällt gar keine Gewerbesteuer an. Trotzdem bleibt der Betrieb verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben, auch wenn am Ende null Euro Steuer herauskommen.

Gewerbesteuer-Hebesatz: Mindestsatz, Durchschnitt und die Änderung ab 2027

Grafik: Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro und Mindesthebesatz-Anstieg von 200 auf 280 Prozent ab 2027

Der gesetzliche Mindesthebesatz liegt aktuell bei 200 Prozent. Diese Untergrenze gilt seit 2004 und soll verhindern, dass Gemeinden Unternehmen mit einem Hebesatz nahe null Prozent als reine Briefkastensitze anlocken.

Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest, meist einmal jährlich im Gemeinderat. Im bundesweiten Durchschnitt liegt der Hebesatz bei rund 400 Prozent. Laut der jüngsten Erhebung des DIHK lag er 2025 für Gemeinden ab 20.000 Einwohnern im Schnitt bei 438 Prozent, und Großstädte setzen fast immer höhere Sätze an als kleine Landgemeinden. Die IHK Frankfurt am Main nennt für ihren eigenen Bezirk eine Spanne von 330 bis 460 Prozent, was zeigt, wie stark der Wert selbst innerhalb einer Region schwankt.

Für 2027 kommt eine wichtige Änderung, die auf keiner der gängigen Gewerbesteuer-Rechner-Seiten bisher auftaucht. Das Bundeskabinett hat mit dem Neunten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungs- und Steuerrecht, verkündet am 2. Juli 2026, den gesetzlichen Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent angehoben. Die neue Untergrenze greift ab dem Erhebungszeitraum 2027 und soll den Steuerwettbewerb zwischen Gemeinden weiter eindämmen. Gemeinden, die aktuell noch mit einem Hebesatz unter 280 Prozent kalkulieren, müssen ihn spätestens zum Jahreswechsel 2026/2027 anheben.

Für die Praxis bedeutet das: Wer seine Gewerbesteuerlast für 2027 plant, sollte nicht mehr mit dem alten Mindestwert von 200 Prozent rechnen, sondern mit mindestens 280 Prozent kalkulieren, auch wenn die eigene Gemeinde aktuell noch niedriger liegt.

Gewerbesteuer berechnen: ein vollständiges Rechenbeispiel

Ein Beispiel macht die Formel greifbar. Nimm einen Einzelunternehmer mit einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von 80.000 Euro, Hinzurechnungen von 3.000 Euro und Kürzungen von 500 Euro. Die Gemeinde setzt einen Hebesatz von 420 Prozent an.

Rechenschritt Betrag
Gewinn aus Gewerbebetrieb 80.000 Euro
Plus Hinzurechnungen 3.000 Euro
Minus Kürzungen -500 Euro
Gewerbeertrag 82.500 Euro
Minus Freibetrag -24.500 Euro
Maßgebender Gewerbeertrag 58.000 Euro
Mal Steuermesszahl 3,5 % 2.030 Euro (Steuermessbetrag)
Mal Hebesatz 420 % 8.526 Euro (Gewerbesteuer)

Der Einzelunternehmer zahlt in diesem Beispiel 8.526 Euro Gewerbesteuer für das Jahr. Ohne den Freibetrag von 24.500 Euro läge der Steuermessbetrag bei 2.887,50 Euro und die Gewerbesteuer bei 12.127,50 Euro, rund 3.600 Euro mehr. Genau dieser Unterschied zeigt, warum der Freibetrag für kleinere und mittlere Einzelunternehmen finanziell so viel ausmacht.

Bei einer GmbH mit demselben Gewerbeertrag von 82.500 Euro entfällt der Freibetrag komplett. Der Steuermessbetrag läge dann bei 2.887,50 Euro und die Gewerbesteuer bei 12.127,50 Euro, also deutlich höher als beim Einzelunternehmer mit identischem Ertrag.

Die Gewerbesteuer wird nicht erst am Jahresende fällig. Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, die auf dem letzten bekannten Steuermessbetrag beruhen. Die Termine sind fest: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Weicht der tatsächliche Jahresgewinn stark vom Vorjahr ab, lohnt sich ein formloser Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen bei deinem Finanzamt, damit du am Jahresende weder eine hohe Nachzahlung noch eine unnötig hohe Steuerlast über das Jahr trägst.

Hinzurechnungen und Kürzungen: was zum Gewerbeertrag dazukommt und abgezogen wird

Hinzurechnungen und Kürzungen sorgen dafür, dass der Gewerbeertrag nicht eins zu eins dem steuerlichen Gewinn entspricht. Beide Korrekturen sind gesetzlich festgelegt und für jeden Betrieb gleich anzuwenden.

Bei den Hinzurechnungen nach Paragraf 8 GewStG zählen vor allem Finanzierungskosten: 100 Prozent der gezahlten Schuldzinsen, 20 Prozent der Mieten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter, 50 Prozent der Mieten und Pachten für Immobilien und 25 Prozent gezahlter Lizenzgebühren. Diese vier Posten werden addiert, und von der Summe zieht das Finanzamt zunächst einen Freibetrag von 200.000 Euro ab. Erst 25 Prozent des Restbetrags fließen tatsächlich als Hinzurechnung in den Gewerbeertrag ein. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen bleibt dieser Posten deshalb bei null.

Bei den Kürzungen nach Paragraf 9 GewStG ist der häufigste Fall der Abzug von 1,2 Prozent des Einheitswerts eigenen betrieblichen Grundbesitzes. Auch Gewinnanteile aus Beteiligungen an bestimmten Personen- oder Kapitalgesellschaften können unter definierten Voraussetzungen gekürzt werden, damit dieselbe Wertschöpfung nicht doppelt der Gewerbesteuer unterliegt.

Gewerbesteuer und Einkommensteuer: die Anrechnung für Einzelunternehmer

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften lässt sich die gezahlte Gewerbesteuer nicht einfach als Kostenblock abhaken. Nach Paragraf 35 EStG wird sie pauschal mit dem 4-fachen des Steuermessbetrags auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet.

Diese Anrechnung gleicht die Gewerbesteuerbelastung bis zu einem Hebesatz von rund 400 Prozent weitgehend aus. Liegt der Hebesatz der eigenen Gemeinde darunter, zahlt der Unternehmer unter dem Strich kaum mehr Steuer, als er ohne Gewerbesteuer zahlen würde. Erst bei einem höheren Hebesatz bleibt eine echte Zusatzbelastung übrig, die die Einkommensteuer-Anrechnung nicht mehr vollständig auffängt.

Für Kapitalgesellschaften gibt es diese Anrechnung nicht. Die Gewerbesteuer ist bei ihnen eine eigenständige Belastung neben der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag.

Wer ist von der Gewerbesteuer befreit?

Von der Gewerbesteuer befreit sind vor allem Freiberufler, also klassische Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater und Journalisten, solange sie ihre Tätigkeit selbstständig und nicht über eine gewerblich geprägte Gesellschaft ausüben. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen nicht unter die Gewerbesteuerpflicht.

Kleinunternehmen mit einem Gewerbeertrag unterhalb des Freibetrags von 24.500 Euro zahlen faktisch ebenfalls keine Gewerbesteuer, auch wenn sie formal als gewerbesteuerpflichtig gelten und weiterhin eine Erklärung abgeben müssen.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuerberechnung

Wie hoch ist die Gewerbesteuer bei einem Gewinn von 50.000 Euro?

Das hängt vom Hebesatz der Gemeinde und der Rechtsform ab. Bei einem Einzelunternehmer mit 50.000 Euro Gewerbeertrag und ohne nennenswerte Hinzurechnungen bleiben nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro noch 25.500 Euro übrig, was einen Steuermessbetrag von 892,50 Euro ergibt. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent wären das 3.570 Euro Gewerbesteuer, bei einer GmbH ohne Freibetrag deutlich mehr.

Muss ich als Einzelunternehmer immer Gewerbesteuer zahlen?

Nein, du zahlst nur dann Gewerbesteuer, wenn dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Bleibst du darunter, gibst du zwar weiterhin eine Gewerbesteuererklärung ab, aber die festgesetzte Steuer beträgt null Euro.

Wie finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde heraus?

Den Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde meist auf ihrer Website im Bereich Finanzen oder Steuern, oft zusammen mit der Haushaltssatzung. Alternativ nennt ihn dein Steuerberater oder das zuständige Gewerbesteueramt auf Nachfrage, und viele IHK-Bezirke stellen zusätzlich eine Übersicht der Hebesätze aller Gemeinden im Bezirk bereit.

Ändert sich der Freibetrag von 24.500 Euro auch in Zukunft?

Für 2026 bleibt der Freibetrag unverändert bei 24.500 Euro. Die aktuelle Gesetzesänderung betrifft ausschließlich den Mindesthebesatz, der ab 2027 von 200 auf 280 Prozent steigt, nicht den Freibetrag selbst. Eine Anpassung des Freibetrags ist derzeit nicht angekündigt.

Zahlt eine GmbH auch dann Gewerbesteuer, wenn sie keinen Gewinn macht?

Ja, eine GmbH gilt kraft Rechtsform immer als Gewerbebetrieb und muss auch bei einem Verlustjahr eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Ohne positiven Gewerbeertrag fällt in diesem Jahr allerdings keine tatsächliche Zahlung an, weil die Bemessungsgrundlage bei null oder im Minus liegt.

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