Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC FInance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.
Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Gründer von geschaeftskonto.io, einer Marke der LBC FInance UG. Er hat schon einige Unternehmen gegründet und Geschäftskonten eröffnet. Sein Wissen darüber teilt er auf geschaeftskonto.io.

Geschäftskonto-Pfändung: Gründe, Ablauf und wie du dich schützt

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Max Benz

Gründer von geschaeftskonto.io

Zuletzt aktualisiert: 30.04.2026

Eine Geschäftskonto-Pfändung gehört zu den gravierendsten Ereignissen, die ein Unternehmen treffen kann. Sobald das Konto gesperrt ist, sind keine Überweisungen, Kartenzahlungen oder Bargeldabhebungen mehr möglich. Die Liquidität ist sofort weg — und damit oft auch die Handlungsfähigkeit des gesamten Betriebs.

Dieser Artikel erklärt, wie eine Pfändung abläuft, welche Schritte sofort zu unternehmen sind und wie du dich als Einzelunternehmer, Freiberufler oder GmbH-Geschäftsführer schützen kannst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Jedes Geschäftskonto kann gepfändet werden — vorausgesetzt, der Gläubiger hat einen Vollstreckungstitel.
  • Natürliche Personen (Einzelunternehmer, Freiberufler) können ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln und so den Grundfreibetrag von derzeit 1.560 Euro (§899 Abs. 1 ZPO, gültig bis 30. Juni 2026) schützen.
  • GmbH, AG, UG und andere Kapitalgesellschaften können kein P-Konto einrichten — ihr gesamtes Guthaben ist pfändbar.
  • Das Finanzamt benötigt keinen gerichtlichen Pfändungsbeschluss — ein Steuerbescheid reicht als Vollstreckungsgrundlage aus.
  • Nach der Pfändung ist schnelles Handeln entscheidend: P-Konto einrichten, Pfändungsfreigrenze erhöhen, neues Konto bei anderer Bank eröffnen und Gläubiger kontaktieren.

Inhaltsverzeichnis

Kann ein Geschäftskonto gepfändet werden?

Ja, ein Geschäftskonto kann gepfändet werden — wie jedes andere Bankkonto auch. Rechtliche Grundlage ist § 829 ZPO: Sobald ein Gläubiger einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel (Gerichtsurteil, Vollstreckungsbescheid oder Steuerbescheid) erlangt hat, kann er beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Die Bank ist dann verpflichtet, alle Verfügungen zu sperren und das Guthaben an den Gläubiger weiterzuleiten.

Ein wesentlicher Unterschied zu privaten Konten besteht beim Pfändungsschutz: Privatpersonen können jedes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Für Geschäftskonten gilt das nur, wenn der Kontoinhaber eine natürliche Person ist — also Einzelunternehmer oder Freiberufler. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG sind davon ausgeschlossen.

Warum wird ein Geschäftskonto gepfändet?

Ein Geschäftskonto wird gepfändet, wenn offene Forderungen trotz Mahnungen und Mahnbescheid nicht beglichen wurden und der Gläubiger daraufhin einen Vollstreckungstitel erwirkt. Potenzielle Gläubiger sind Lieferanten, Dienstleister, das Finanzamt, Krankenkassen oder auch private Gläubiger, die Kenntnis vom Geschäftskonto haben.

Für Einzelunternehmer besteht ein erhöhtes Risiko: Da das Geschäftskonto oft auf den persönlichen Namen läuft und Privat- und Geschäftsschulden nicht strikt getrennt sind, können private Gläubiger auf das Geschäftskonto zugreifen — und umgekehrt. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist das Unternehmensvermögen rechtlich vom Privatvermögen der Gesellschafter getrennt.

Wie läuft eine Geschäftskonto-Pfändung ab?

Eine Kontopfändung folgt einem festen rechtlichen Ablauf, der mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Hier die einzelnen Schritte:

  1. Mahnung und Mahnbescheid: Der Gläubiger mahnt zunächst mehrfach und beantragt dann beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid. Dessen Erlass dauert in der Regel wenige Tage.
  2. Widerspruchsfrist (2 Wochen): Der Schuldner hat nach Zustellung des Mahnbescheids zwei Wochen Zeit, um zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Passiert nichts, kann der Gläubiger die nächste Stufe einleiten.
  3. Vollstreckungstitel: Das Gericht erlässt auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil. Die Ausstellung dauert je nach Auslastung des Gerichts ein bis vier Wochen.
  4. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Der Gläubiger beantragt beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Das zuständige Gericht oder der Rechtspfleger erlässt diesen in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen.
  5. Kontosperrung durch die Bank: Sobald der Pfändungsbeschluss der Bank zugestellt ist, ist die Bank gesetzlich verpflichtet, alle Auszahlungen an den Schuldner einzustellen. Vorhandenes Guthaben und alle zukünftigen Zahlungseingänge werden an den Gläubiger weitergeleitet — beim P-Konto nur Beträge über dem Selbstbehalt.

Was ist der Unterschied zwischen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss?

Der Pfändungsbeschluss ist die gerichtliche Anordnung, die dem Gläubiger das Recht gibt, auf das Kontoguthaben zuzugreifen. Der Überweisungsbeschluss ist der zweite Teil: Er verpflichtet die Bank, das gepfändete Guthaben tatsächlich an den Gläubiger zu überweisen. Beide Beschlüsse werden in der Praxis gemeinsam als Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen und der Bank zugestellt.

Sonderfall: Was gilt bei einer Pfändung durch das Finanzamt?

Das Finanzamt benötigt keinen gerichtlichen Pfändungsbeschluss. Ein bestandskräftiger Steuerbescheid gilt nach §§ 249 ff. der Abgabenordnung (AO) selbst als Vollstreckungsgrundlage. Das Finanzamt erlässt eine eigene Pfändungsverfügung — ohne den Umweg über ein Gericht.

Voraussetzung ist, dass der Schuldner auf Mahnungen und gesetzte Fristen nicht reagiert hat (§ 254 Abs. 1 AO: mindestens eine Woche nach Leistungsgebot). Wer Steuerschulden hat, sollte daher nicht auf Mahnungen warten — das Finanzamt kann schneller handeln als ein privater Gläubiger.

Was passiert, wenn mein Geschäftskonto gepfändet wird?

Sobald die Bank den Pfändungsbeschluss erhält, werden folgende Kontofunktionen sofort gesperrt:

  • Überweisungen
  • Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen
  • Daueraufträge und Lastschriften

Das vorhandene Guthaben sowie alle eingehenden Zahlungen werden direkt an den Gläubiger weitergeleitet, bis die Schulden vollständig beglichen sind. Ohne P-Konto-Schutz kann das gesamte Kontoguthaben gepfändet werden.

Die unmittelbaren Auswirkungen auf den Betrieb sind erheblich: Lieferanten können nicht bezahlt werden, Gehälter sind möglicherweise nicht überweisbar, Betriebseinnahmen fließen direkt zum Gläubiger. Ohne schnelles Handeln droht innerhalb weniger Wochen die Zahlungsunfähigkeit und damit eine Insolvenz.

Was tun, wenn mein Geschäftskonto gepfändet wurde?

Nach einer Pfändung zählen die ersten Stunden und Tage. Hier sind die fünf wichtigsten Schritte, die sofort einzuleiten sind:

Schritt 1: Geschäftskonto in ein P-Konto umwandeln

Als Einzelunternehmer oder Freiberufler solltest du dein Konto sofort in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nach § 850k ZPO umwandeln. Das P-Konto schützt einen monatlichen Grundfreibetrag von derzeit 1.560 Euro (gültig bis 30. Juni 2026, danach 1.590 Euro) vor dem Zugriff der Gläubiger. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, das Konto auf Antrag umzuwandeln — kostenlos und ohne dass sie ablehnen darf.

Wichtig: Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Du musst entscheiden, ob das private oder das Geschäftskonto den Schutz erhalten soll — Gläubiger können grundsätzlich auf beide zugreifen.

Schritt 2: Pfändungsfreigrenze beim Vollstreckungsgericht erhöhen

Nach §§ 850f und 850i ZPO darf eine Kontopfändung nicht dazu führen, dass du deine selbstständige Tätigkeit aufgeben musst. Du kannst beim Vollstreckungsgericht beantragen, die Pfändungsfreigrenze so anzuheben, dass laufende Betriebskosten gedeckt bleiben — Büromiete, Gehälter, Steuern, sonstige Betriebsausgaben. Erst wenn diese Verbindlichkeiten gesichert sind, erhält der Gläubiger Zugriff auf weitere Mittel.

Schritt 3: Neues Konto bei einer anderen Bankengruppe eröffnen

Eröffne sofort ein neues Geschäftskonto — aber zwingend bei einer anderen Bankengruppe als deiner bisherigen Bank. Eine Pfändung bei der Commerzbank kann beispielsweise dazu führen, dass auch ein Konto bei der comdirect (gleiche Bankengruppe) von Verrechnungsforderungen betroffen wird. Verlege alle eingehenden Zahlungen auf das neue Konto.

Wichtig: Überweise vom neuen Konto keine Zahlungen direkt an die Gläubiger. Sobald ein Gläubiger das neue Konto kennt, kann er auch dieses pfänden.

Schritt 4: Gläubiger kontaktieren und Ratenzahlung verhandeln

Nur der Gläubiger selbst kann eine Pfändung aufheben oder als ruhend markieren. Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist der häufigste Weg, eine Pfändung zu stoppen. Melde dich beim Gläubiger, erkläre deine finanzielle Situation und schlage eine Ratenzahlung vor. Viele Gläubiger stimmen zu, um langwierige Vollstreckungsverfahren zu vermeiden. Die Pfändung bleibt solange ruhend, bis die Gesamtforderung beglichen ist.

Schritt 5: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Eine Schuldnerberatung oder ein auf Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann helfen, die Situation rechtlich zu bewerten, Widerspruch gegen unrechtmäßige Pfändungen einzulegen und langfristige Optionen wie einen außergerichtlichen Schuldenvergleich zu prüfen. Ein solcher Vergleich kann dazu beitragen, innerhalb von drei bis fünf Jahren schuldenfrei zu werden und eine Insolvenz zu vermeiden.

Wie lange dauert die Pfändung eines Geschäftskontos?

Die Dauer einer Kontopfändung ist nicht pauschal bestimmbar. Sie hängt von der Höhe der Schulden, dem Kontostand und den monatlichen Zahlungseingängen ab. Das Spektrum reicht von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Jahren.

Die wichtigsten Zeitmarken im Verfahren:

  • Mahnbescheid: Erlass dauert wenige Tage
  • Widerspruchsfrist: 2 Wochen nach Zustellung
  • Vollstreckungstitel: 1–4 Wochen nach Ablauf der Widerspruchsfrist
  • Pfändungsbeschluss: weitere 2–4 Wochen beim Vollstreckungsgericht
  • Ende der Pfändung: wenn die Schulden vollständig beglichen sind oder der Gläubiger die Pfändung aufhebt

Die Pfändung endet erst, wenn der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht die Aufhebung beantragt. Das passiert in der Regel nach vollständiger Schuldenbegleichung oder nach einer erfüllten Ratenzahlungsvereinbarung.

Pfändungsschutz durch das P-Konto

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist das wichtigste Schutzinstrument für natürliche Personen. Es schützt einen monatlichen Grundfreibetrag von derzeit 1.560 Euro (§ 899 Abs. 1 ZPO, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025, BGBl. I Nr. 110/2025) vor dem Zugriff von Gläubigern. Ab dem 1. Juli 2026 steigt dieser Betrag auf 1.590 Euro.

ZeitraumGrundfreibetragRechtsgrundlage
1. Juli 2024 – 30. Juni 20251.491,75 €Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024
1. Juli 2025 – 30. Juni 20261.560,00 € (aktuell)BGBl. I Nr. 110/2025, § 899 Abs. 1 ZPO
Ab 1. Juli 20261.590,00 €Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026

Wer kann ein P-Konto einrichten?

Das P-Konto steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Das umfasst Einzelunternehmer, Freiberufler und GbR-Gesellschafter für ihre persönlichen Konten. Folgende Unternehmensformen sind gesetzlich ausgeschlossen:

  • GmbH
  • UG (haftungsbeschränkt)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Eingetragene Vereine (e.V.)
  • Eingetragene Genossenschaften (eG)

Wie wird die Pfändungsfreigrenze erhöht?

Der Grundfreibetrag von 1.560 Euro kann durch eine P-Konto-Bescheinigung erhöht werden — zum Beispiel bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder einem nicht berufstätigen Ehepartner. Eine Bescheinigung können ausstellen:

  • Familienkassen (kostenlos, bei Kindergeld-Bezug)
  • Jobcenter oder Sozialleistungsträger (bei Leistungsbezug)
  • Anerkannte Schuldnerberatungsstellen (oft kostenlos)
  • Rechtsanwälte (gegen Gebühr)
  • Steuerberater (gegen Gebühr)

Die Bescheinigung muss jährlich erneuert werden. Ist keiner der genannten Stellen in der Lage, eine ausreichende Bescheinigung auszustellen, kann auch direkt beim Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsbehörde ein Antrag gestellt werden.

Nicht verbrauchter Freibetrag: Die Carry-forward-Regel

Wer in einem Monat nicht den gesamten Grundfreibetrag aufbraucht, verliert den Rest nicht. Nach § 899 Abs. 2 ZPO wird nicht verbrauchtes Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt. Damit kann sich der Schutz auf insgesamt bis zum Vierfachen des monatlichen Freibetrags aufbauen — bei 1.560 Euro also auf bis zu 6.240 Euro.

Kann ein Geschäftskonto in ein P-Konto umgewandelt werden?

Ja — aber nur für natürliche Personen. GmbH, AG, UG und andere Kapitalgesellschaften sind gesetzlich ausgeschlossen. Als Einzelunternehmer oder Freiberufler hast du das Recht, dein Geschäftskonto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Die Bank ist dazu verpflichtet, auch wenn das Konto bereits überzogen ist.

Nach der Umwandlung gilt ein Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot (§ 901 ZPO): Die Bank darf ihre eigenen Forderungen nicht mehr mit dem geschützten Guthaben verrechnen. Das bedeutet, dass eingehende Gutschriften bis zur Höhe des Grundfreibetrags nicht für Kontokorrentverbindlichkeiten der Bank einbehalten werden dürfen. Der bestehende Kontokorrentkredit selbst bleibt bestehen, kann aber bis zum Ende der Pfändung nicht mehr genutzt werden.

Ein vorsorgliches P-Konto ist in der Regel nicht empfehlenswert: Es ist auf Guthabenbasis geführt, hat keinen Dispokredit und keine vollwertige Kreditkarte.

Pfändung des GmbH-Kontos und anderer Kapitalgesellschaften

Für GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt), KGaA, e.V. und eG gibt es keinen gesetzlichen Pfändungsschutz über ein P-Konto. Bei einer Pfändung wird das gesamte Kontoguthaben sowie alle zukünftigen Zahlungseingänge an den Gläubiger weitergeleitet — ein Grundfreibetrag existiert für diese Unternehmensformen nicht.

Was ein GmbH-Geschäftsführer tun kann: Sofort ein neues Geschäftskonto bei einer anderen Bank (anderer Bankengruppe) eröffnen und Zahlungseingänge dorthin umleiten. Eingehende Gelder auf private Konten umzuleiten ist jedoch strafbar — das erfüllt den Tatbestand der Untreue und kann zur Steuerhinterziehung führen.

Auch geheime Firmenkonten, die bei einer eidesstattlichen Versicherung nicht angegeben werden, können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Welche Auswirkungen hat eine Kontopfändung auf die Schufa?

Jede Kontopfändung wird als Negativmerkmal in der Schufa vermerkt und bleibt dort drei Jahre lang sichtbar — auch nach vollständiger Schuldenbegleichung. Das beeinträchtigt die Kreditwürdigkeit und kann zukünftige Kreditaufnahmen, Leasingverträge und sogar neue Kontenanträge erschweren.

Die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto wird ebenfalls der Schufa gemeldet. Sie wirkt sich aber nicht negativ auf den Bonitätsscore aus. Die Meldung dient ausschließlich dazu sicherzustellen, dass keine Person mehrere P-Konten gleichzeitig unterhält.

Darf meine Bank für die Pfändung Gebühren verlangen?

Nein. Nach gefestigter BGH-Rechtsprechung und § 307 BGB (AGB-Kontrolle) dürfen Banken keine Gebühren für die Bearbeitung einer Kontopfändung erheben. Die Bank ist gesetzlich zur Mitwirkung bei der Zwangsvollstreckung verpflichtet — das ist keine optionale Dienstleistung für den Kunden, sondern eine gesetzliche Pflicht. Entsprechende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.

Kann ich trotz Pfändung ein neues Geschäftskonto eröffnen?

Ja, auch bei einer laufenden Pfändung ist es möglich, ein neues Geschäftskonto zu eröffnen. Entscheidend ist, dass das neue Konto bei einer anderen Bankengruppe geführt wird. Hast du ein Konto bei der Commerzbank, solltest du nicht zu comdirect wechseln — beide gehören zur gleichen Gruppe, was Verrechnungsprobleme verursachen kann.

Da Pfändungen negative Schufa-Einträge erzeugen, bietet sich ein Geschäftskonto ohne Schufa-Prüfung auf Prepaid- oder Guthabenbasis an. Zu beachten: Wenn das neue Konto einem Gläubiger bekannt wird, kann auch dieses gepfändet werden. Das neue Konto sollte daher nicht für direkte Zahlungen an Gläubiger genutzt werden.

Was gilt bei einem drohenden Insolvenzverfahren?

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden alle laufenden Pfändungen von einzelnen Gläubigern unwirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist eine individuelle Zwangsvollstreckung nicht mehr zulässig. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle über das gesamte pfändbare Vermögen.

Die sogenannte Rückschlagsperre nach § 88 InsO ist ein wichtiges Detail: Wenn ein Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag im letzten Monat vor dem Insolvenzantrag gestellt hat, wird die dadurch erlangte Sicherung mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens rückwirkend unwirksam. Für Verbraucherinsolvenzen gilt eine verlängerte Frist von drei Monaten (§ 304 InsO).

Vorsicht: Banken können das Konto fristlos kündigen, wenn sie von einer geplanten Insolvenz erfahren — besonders nach größeren Zahlungseingängen. Das P-Konto sollte daher möglichst frühzeitig eingerichtet werden.

Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die Pfändung eines Geschäftskontos

Ist es strafbar, eine Kontopfändung zu umgehen?

Ja, es ist strafbar, eine Kontopfändung zu umgehen. Wer Vermögenswerte versteckt, Transaktionen manipuliert oder Gelder auf Konten Dritter umleitet, macht sich strafrechtlich haftbar — unter anderem wegen Untreue oder Steuerhinterziehung.

Kann meine private Pfändung mein Geschäftskonto betreffen?

Ja, eine private Pfändung kann dein Geschäftskonto betreffen, wenn du als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft tätig bist. Deine privaten und geschäftlichen Finanzen sind rechtlich nicht getrennt. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG ist das Geschäftskonto dagegen vor privaten Pfändungen geschützt.

Ist es möglich, ein gepfändetes Geschäftskonto wieder zu entsperren?

Ja, ein gepfändetes Konto kann wieder entsperrt werden, sobald die Schulden vollständig beglichen sind. Dann beantragt der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht die Aufhebung der Pfändung. Wende dich an deine Bank, sobald die Pfändungsaufhebung vorliegt.

Wie lange dauert die Pfändung eines Geschäftskontos üblicherweise?

Die Dauer einer Kontopfändung hängt von der Schuldenhöhe, dem Kontostand und den monatlichen Zahlungseingängen ab. Das Verfahren von der Mahnung bis zur Pfändung dauert typischerweise mehrere Wochen. Die Pfändung selbst kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren andauern.

Kann eine Pfändung meines Geschäftskontos meine Schufa beeinflussen?

Ja, eine Kontopfändung wird als Negativmerkmal in der Schufa vermerkt und bleibt drei Jahre lang sichtbar. Die Umwandlung in ein P-Konto wird ebenfalls gemeldet, beeinflusst den Bonitätsscore aber nicht negativ.

Gibt es Besonderheiten bei der Pfändung von GmbH-Konten?

Ja, es gibt wichtige Besonderheiten: GmbHs können kein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Das gesamte Guthaben und alle Zahlungseingänge können gepfändet werden. Der Geschäftsführer sollte sofort ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Gelder auf private Konten umzuleiten ist strafbar.

Kann ich als GmbH ein P-Konto eröffnen?

Nein, eine GmbH kann kein P-Konto eröffnen. Das Pfändungsschutzkonto steht ausschließlich natürlichen Personen zu. GmbH, UG, AG und alle anderen Kapitalgesellschaften sind gesetzlich davon ausgeschlossen.

Wer kann den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufheben?

Nur der Gläubiger kann die Aufhebung der Pfändung beim Vollstreckungsgericht beantragen. Als Schuldner hast du keinen direkten Einfluss auf die Aufhebung — außer durch vollständige Schuldenbegleichung oder eine Ratenzahlungsvereinbarung, die den Gläubiger zur Aufhebung bewegt.

Darf meine Bank für die Pfändung Gebühren verlangen?

Nein, Banken dürfen keine Gebühren für die Bearbeitung einer Kontopfändung erheben. Nach der BGH-Rechtsprechung und § 307 BGB sind entsprechende AGB-Klauseln unwirksam, da die Bank bei der Zwangsvollstreckung eine gesetzliche Pflicht erfüllt.

Kann ein Kontokorrentkredit während einer Pfändung weiter genutzt werden?

Nein, ein bestehender Kontokorrentkredit kann während einer aktiven Pfändung in der Regel nicht mehr genutzt werden. Der Kreditrahmen bleibt formal bestehen, ist aber de facto gesperrt. Die Bank kann den Kredit zudem wegen verschlechterter Bonität kündigen. Ein neuer Firmenkredit ist während einer Pfändung kaum noch zu bekommen.

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